All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

Gel­tungs­be­reich

Für die Geschäfts­be­zie­hung sowie für alle zukünf­ti­gen Geschäf­te zwi­schen der Fir­ma EGGE DESIGN Chris­toph Hes­se, Hes­sen Ufer 6, 33039 Nie­heim (im Fol­gen­den: EGGE DESIGN genannt), und den Bestel­lern gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen in ihrer zum Zeit­punkt der Bestel­lung oder zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gül­ti­gen Fas­sung. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Bestel­lers erkennt EGGE DESIGN nur an, wenn dies aus­drück­lich und in Schrift­form ver­ein­bart wur­de. Im Ein­zel­fall mit dem Bestel­lern getrof­fe­ne Ver­ein­ba­run­gen (auch Neben­ab­re­den, Ergän­zun­gen und Ände­run­gen) haben in jedem Fall Vor­rang vor die­sen Geschäftsbedingungen.

Anwend­ba­res Recht und Gerichtsstand

  • Die Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen EGGE DESIGN und dem Bestel­ler unter­lie­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichts­stand ist Nie­heim, sofern der Bestel­ler Kauf­mann oder eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist.
  • Ver­trags­spra­che ist deutsch.

Ver­trags­schluss, Lie­fe­rung und Leistung

  • Der Ver­trag kommt durch die Annah­me der Bestel­lung des Kun­den durch EGGE DESIGN zustan­de. EGGE DESIGN ist berech­tigt, das durch die Bestel­lung abge­ge­be­ne Ange­bot inner­halb von 2 Tagen unter Zusen­dung einer Auf­trags­be­stä­ti­gung anzu­neh­men. Der Ein­gang und die Annah­me der Bestel­lung wer­den dem Kun­den per E‑Mail bestätigt.
  • Mit der Auf­trags­be­stä­ti­gung über­sen­det der Ver­käu­fer dem Kun­den den Ver­trags­text sowie die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und die Widerrufsbelehrung.
  • Falls nicht anders ver­ein­bart, erfolgt die Lie­fe­rung von Waren an die vom Bestel­ler ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se. Die Gefahr geht auf den Bestel­ler über, sobald die Lie­fe­rung an ihn über­ge­ben wur­de. Dies gilt auch im Fal­le von Teil­lie­fe­run­gen. Anga­ben über die Lie­fer­frist sind unver­bind­lich, sofern nicht aus­nahms­wei­se der Lie­fer­ter­min ver­bind­lich zuge­sagt wur­de. Dies gilt nicht bei Ver­trä­gen mit einem Unternehmer.
  • EGGE DESIGN ist berech­tigt, ande­re Unter­neh­men mit der Durch­füh­rung von Auf­trä­gen oder Tei­len von Auf­trä­gen zu betrau­en. Gläu­bi­ger des Ver­gü­tungs­an­spru­ches bleibt in die­sen Fäl­len EGGE DESIGN.
  • EGGE DESIGN behält sich das Recht vor, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, wenn eine durch unvor­her­ge­se­he­ne Umstän­de und Hin­der­nis­se, ins­be­son­de­re höhe­re Gewalt, staat­li­che Maß­nah­men, Nicht­er­tei­lung behörd­li­cher Geneh­mi­gun­gen, Arbeits­kämp­fe jeder Art, Sabo­ta­ge, Roh­stoff­man­gel oder unver­schul­de­te ver­spä­te­te Mate­ri­al­an­lie­fe­run­gen, her­vor­ge­ru­fe­ne Lie­fer- oder Leis­tungs­ver­zö­ge­rung län­ger als sechs Wochen andau­ert und die­se nicht von EGGE DESIGN zu ver­tre­ten ist.
  • Bei Ver­zug mit der Annah­me hat EGGE DESIGN zusätz­lich zu dem Zah­lungs­an­spruch das Recht, wahl­wei­se einen neu­en Lie­fer- bzw. Leis­tungs­ter­min zu bestim­men oder vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Im Fal­le der Nicht­ab­nah­me kann EGGE DESIGN Scha­den­er­satz in Höhe von 15 % der ver­trag­li­chen Ver­gü­tung gel­tend machen.
  • Wenn der Bestel­ler Auf­trä­ge, Arbei­ten, Pla­nun­gen und der­glei­chen ändert oder abbricht, bzw. die Vor­aus­set­zun­gen für die Leis­tungs­er­stel­lung ändert, wird er EGGE DESIGN alle dadurch anfal­len­den Kos­ten erset­zen und EGGE DESIGN von allen Ver­bind­lich­kei­ten gegen­über Drit­ten freistellen.

Nut­zungs­rech­te

Der Bestel­ler erwirbt mit der voll­stän­di­gen Zah­lung für die Dau­er und im Umfang des Ver­tra­ges die Nut­zungs­rech­te an allen von EGGE DESIGN im Rah­men die­ses Auf­trags gefer­tig­ten Arbei­ten, soweit die Über­tra­gung nach deut­schem Recht oder den tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­sen (beson­ders für Musik‑, Film- und Foto­rech­te) mög­lich ist, für die Nut­zung im Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Zah­lungs­be­din­gun­gen

  • Bei der Bestel­lung von Waren gel­ten die im Zeit­punkt der Lie­fe­rung all­ge­mein gel­ten­den Lis­ten­prei­se, es sei denn, es ist aus­drück­lich etwas ande­res schrift­lich ver­ein­bart. Im Emp­fän­ger­land für das Geschäft erho­be­ne Steu­ern, Taxen usw. über­nimmt EGGE DESIGN nicht. Zoll­erhö­hun­gen etc. nach Ver­trags­ab­schluss gehen zu Las­ten des Bestel­lers. Bei Pro­spekt­an­ga­ben blei­ben Ände­run­gen aus­drück­lich vorbehalten.
  • Waren­lie­fe­run­gen sind sofort nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zahl­bar, es sei denn, ande­re Zah­lungs­be­din­gun­gen sind schrift­lich ver­ein­bart. EGGE DESIGN behält sich vor, gene­rell per Nach­nah­me zu lie­fern. Schecks, Wech­sel und sons­ti­ge Zah­lungs­mit­tel wer­den nur erfül­lungs­hal­ber ent­ge­gen­ge­nom­men und ändern nichts an der Fäl­lig­keit, wobei Kos­ten zu Las­ten des Bestel­lers gehen. Sofern der Sitz des Bestel­lers außer­halb Deutsch­lands ist, lie­fert EGGE DESIGN nur gegen Vor­kas­se. Die Lie­fe­rung von bei Inter­net-Auk­tio­nen erwor­be­nen Waren an den Bestel­ler erfolgt bei Vor­kas­se 10 Werk­ta­ge Anwei­sung der Zah­lung durch den Kunden.
  • Die Ver­gü­tung für erbrach­te Dienst­leis­tun­gen ist vom Bestel­ler sofort nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zahl­bar, es sei denn, ande­re Zah­lungs­be­din­gun­gen sind schrift­lich ver­ein­bart. Schecks, Wech­sel und sons­ti­ge Zah­lungs­mit­tel wer­den nur erfül­lungs­hal­ber ent­ge­gen­ge­nom­men und ändern nichts an der Fäl­lig­keit, wobei Kos­ten zu Las­ten des Bestel­lers gehen.

Eigen­tums­vor­be­halt

  • Die gelie­fer­ten Waren blei­ben bis zur Erfül­lung aller For­de­run­gen aus dem Ver­trag im Eigen­tum von EGGE DESIGN, im Fal­le, dass der Bestel­ler eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts, öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen oder ein Unter­neh­mer in Aus­übung sei­ner gewerb­li­chen oder selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit ist, auch dar­über hin­aus aus der lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung bis zum Aus­gleich aller For­de­run­gen, die EGGE DESIGN im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag zustehen.
  • Bei Zah­lungs­ver­zug des Bestel­lers, auch aus ande­ren und zukünf­ti­gen Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen durch EGGE DESIGN, oder bei Ver­mö­gens­ver­fall des Bestel­lers kann EGGE DESIGN vom Ver­trag zurück­tre­ten und ist dazu berech­tigt, die Geschäfts­räu­me des Bestel­lers zu betre­ten und die Vor­be­halts­wa­re an sich zu neh­men. Im Fal­le einer Ver­gü­tung nach Rück­nah­me sind EGGE DESIGN und der Bestel­ler sich einig, dass die­se zum gewöhn­li­chen Ver­kehrs­wert des Ver­trags­ge­gen­stan­des im Zeit­punkt der Rück­nah­me erfolgt. Der Bestel­ler trägt sämt­li­che Kos­ten der Rück­nah­me und Ver­wer­tung; Ver­wer­tungs­kos­ten wer­den ohne Nach­weis mit 5 % des gewöhn­li­chen Ver­kaufs­wer­tes ver­ein­bart, wobei eine Erhö­hung oder Redu­zie­rung auf Nach­weis von EGGE DESIGN oder durch den Bestel­ler mög­lich ist.
  • Die Gel­tend­ma­chung des Eigen­tums­vor­be­halts oder die Pfän­dung des Lie­fer­ge­gen­stands durch EGGE DESIGN gel­ten nicht als Ver­trags­rück­tritt, sofern der Bestel­ler Kauf­mann ist.
  • Für Test- und Vor­führ­zwe­cke gelie­fer­te Gegen­stän­de ver­blei­ben im Eigen­tum von EGGE DESIGN. Sie dür­fen vom Bestel­ler nur auf­grund geson­der­ter schrift­li­cher Ver­ein­ba­rung über den Test- und Vor­führ­zweck hin­aus benutzt werden.

Zurück­be­hal­tungs­recht

Zur Aus­übung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts ist der Bestel­ler nur inso­weit befugt, als sein Gegen­an­spruch auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht.

Män­gel­haf­tung

  • Die von EGGE DESIGN in Typen­lis­ten, Pro­spek­ten, Druck­schrif­ten und auf der Inter­net­sei­te gemach­ten Anga­ben stel­len kei­ne Beschaf­fen­heits­ga­ran­tie im Sin­ne von § 443 BGB dar.
  • Beson­de­re tech­ni­sche Anfor­de­run­gen und Ver­wen­dungs­zwe­cke sind bei Auf­trags­er­tei­lung schrift­lich und abschlie­ßend fest­zu­le­gen und müs­sen von EGGE DESIGN schrift­lich bestä­tigt wer­den. Der Bestel­ler ist in die­sem Fall zur Abnah­me verpflichtet.
  • Der Bestel­ler hat bei Ein­gang unver­züg­lich die Ware nach allen tech­ni­schen Anfor­de­run­gen und zumut­ba­ren Prü­fungs­me­tho­den zu prü­fen, ggf. auch bei sei­nen Kun­den, in jedem Fall vor Fer­ti­gung. Zei­gen sich erst bei Beginn der Fer­ti­gung Män­gel, so ist die­se sofort zu stoppen.
  • In allen Fäl­len ist EGGE DESIGN sofort schrift­lich zu benach­rich­ti­gen. Der Bestel­ler gibt EGGE DESIGN Gele­gen­heit zur Über­prü­fung, ein­schließ­lich der Besich­ti­gung, Durch­füh­rung von Pro­be­läu­fen und Ein­sicht in die Unter­la­gen. Qua­li­täts­män­gel sind abschlie­ßend und aus­rei­chend spe­zi­fi­ziert sofort zu melden.
  • Ist die gelie­fer­te Ware man­gel­haft, so besteht ein Anspruch auf Nach­bes­se­rung. Ist die­se unmög­lich, fehl­ge­schla­gen oder unzu­mut­bar ver­zö­gert, so kann der Bestel­ler Her­ab­set­zung der Ver­gü­tung (Min­de­rung) ver­lan­gen oder vom Ver­trag zurück­tre­ten. Sofern bezüg­lich eines Pro­duk­tes die Her­stel­ler­fir­ma in erreich­ba­rer Nähe eine Repa­ra­tur­mög­lich­keit unter­hält, kann EGGE DESIGN den Bestel­ler dar­auf ver­wei­sen, die Repa­ra­tur an die­ser Stel­le durch­füh­ren zu las­sen (Recht von EGGE DESIGN, den Feh­ler fest­zu­stel­len und zu behe­ben). Hier­durch wer­den die gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­rech­te des Bestel­lers nicht berührt.
  • Alle Rück­ver­gü­tun­gen für bezahl­te Zöl­le ste­hen EGGE DESIGN zu und der Bestel­ler ist damit ein­ver­stan­den, EGGE DESIGN die Unter­la­gen, die zur Erlan­gung sol­cher Rück­erstat­tun­gen nötig sind, zur Ver­fü­gung zu stel­len und ihm behilf­lich zu sein.

Haf­tung

  • Außer­halb der Haf­tung für Sach- und Rechts­män­gel haf­tet EGGE DESIGN unbe­schränkt, soweit die Scha­dens­ur­sa­che auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit beruht. EGGE DESIGN haf­tet auch für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung von wesent­li­chen Pflich­ten (Pflich­ten, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det) sowie für die Ver­let­zung von Kar­di­nal­pflich­ten (Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­traut), jedoch jeweils nur für den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den. Für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung ande­rer als der vor­ste­hen­den Pflich­ten haf­tet EGGE DESIGN nicht.
  • Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen des vor­ste­hen­den Absat­zes gel­ten nicht bei der Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesund­heit, für einen Man­gel nach Über­nah­me einer Garan­tie für die Beschaf­fen­heit des Pro­duk­tes und bei arg­lis­tig ver­schwie­ge­nen Män­geln. Die Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz bleibt unberührt.
  • Ist die Haf­tung von EGGE DESIGN aus­ge­schlos­sen oder beschränkt, so gilt dies eben­falls für die per­sön­li­che Haf­tung ihrer Ange­stell­ten, Ver­tre­ter und Erfüllungsgehilfen.
  • Das Risi­ko der recht­li­chen Zuläs­sig­keit von durch­ge­führ­ten Pro­jekt­maß­nah­men trägt der Bestel­ler. Das gilt ins­be­son­de­re für den Fall, dass Wer­be­maß­nah­men oder ande­re Auf­trä­ge gegen die Vor­schrif­ten des Wett­be­werbs­rechts, des Urhe­ber­rechts und der spe­zi­el­len Wer­be­rechts­ge­set­ze ver­sto­ßen. Jedoch ist EGGE DESIGN ver­pflich­tet, auf recht­li­che Risi­ken hin­zu­wei­sen, sofern die­se bei der Vor­be­rei­tung bekannt wer­den. Der Bestel­ler stellt EGGE DESIGN von Ansprü­chen Drit­ter frei, wenn EGGE DESIGN nach Mit­tei­lung von Beden­ken im Hin­blick auf die Zuläs­sig­keit der Wer­be­maß­nah­men auf aus­drück­li­chen Wunsch des Bestel­lers gehan­delt hat.
  • Erach­tet EGGE DESIGN für die durch­zu­füh­ren­den Maß­nah­men eine recht­li­che Prü­fung durch eine beson­ders sach­kun­di­ge Per­son oder Insti­tu­ti­on für erfor­der­lich, so trägt der Bestel­ler nach Abstim­mung die Kosten.
  • In kei­nem Fall haf­tet EGGE DESIGN wegen der in den Wer­be­maß­nah­men ent­hal­te­nen Sach­aus­sa­gen über Pro­duk­te und Leis­tun­gen des Bestel­lers. EGGE DESIGN haf­tet auch nicht für die patent‑, urhe­ber- und mar­ken­recht­li­che Schutz- oder Ein­tra­gungs­fä­hig­keit der im Rah­men des Ver­tra­ges gelie­fer­ten Ideen, Anre­gun­gen, Vor­schlä­ge, Kon­zep­tio­nen, Ent­wür­fe, etc.

Daten­schutz

  • Dem Bestel­ler ist bekannt und er wil­ligt dar­in ein, dass die zur Abwick­lung des Auf­trags erfor­der­li­chen per­sön­li­chen Daten von EGGE DESIGN auf Daten­trä­gern gespei­chert wer­den. Der Bestel­ler stimmt der Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung sei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten aus­drück­lich zu. Die gespei­cher­ten per­sön­li­chen Daten wer­den von EGGE DESIGN selbst­ver­ständ­lich ver­trau­lich behan­delt. Die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Bestel­lers erfolgt unter Beach­tung des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG), des Tele­me­di­en­ge­set­zes (TMG) und der Daten­schutz­er­klä­rung von EGGE DESIGN.
  • Dem Bestel­ler steht das Recht zu, sei­ne Ein­wil­li­gung jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft zu wider­ru­fen. EGGE DESIGN ist in die­sem Fall zur sofor­ti­gen Löschung der per­sön­li­chen Daten des Bestel­lers ver­pflich­tet. Bei lau­fen­den Bestell­vor­gän­gen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.